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Umfassenden Kenntnisse und Erfahrungen um die Verletzung von Urheberrechten bei Programmen nachzuweisen.
Schulung von Softwareentwicklern, um grundlegendne Kenntissse des Urheberrechtes für Softwareentwickler zu vermitteln.
Implementierung von technischen Massnahmen die das Abfliessen von Quelltexten vermeiden helfen.
Feststellen ob Anwendungen bestimmte Fehler enthalten. Die Dokumentation der Fehler erfolgt gerichtsverwertbar.
Feststellen ob Anwendungen bezüglich der Leistung mangelhalft sind. Gegebenfalls ermitteln der Ursachen.
Häufig treten Situationen auf bei denen auf frühere Softwarerelease zurückgegriffen werden muss. Dies kann notwendig sein, um Fehler zu beheben, aber auch um nachzuweisen, dass ein bestimmter Fehler nicht vorliegt.
Bei der Archivierung von Softwareständen ist es unter Umständen notwendig, nicht nur die Software selbst, sondern auch die Randbedingungen wiederherstlelen zu können.
Untersuchte Geräte:
Feststellen ob Anwendungen bezüglich der Leistung mangelhalft sind.
Überprüfung von Anwendungen,Verfahren und Rechenzentren auf die Einhaltung der Erfordernisse des Bundesdatenschutzgesetztes sowie ergänzender Zusatzgesetzgebung für Ärzte und Rechtsanwälte.
Beratung und Überprüfung von Unternehmensumgebungen bezüglich des Standes der Technik. Identifizierung von Optimierungsmöglichkeiten und Mittel zur Senkung der IT-Kosten bei gleichbleibender technischer Qualität.
Bei der technischen Projektleitung geht es schwerpunktmäßig darum, Software fertigzustellen und den vorgegebenen Zeitrahmen einzuhalten
Begutachtung und Prüfung von Projekten. Dabei wird unter anderen geprüft, ob das Projekt die gestellten Aufgaben erfüllen kann. Falls Zweifel an der Durchführbarkeit bestehen, werden Rettungsstrategien entwickelt.
Erfahrung in der Einführung, Konzeption und Implementierung von ERP Systemen.
Langjährige Erfahrung in C-Projekten.
Planung, Entwicklung und Implementierung von Java gestützen Programmen.
Fahrenheitstr. 1, 28359 Bremen IT-Sachverständienbüro Lüters Habichtstr. 41, 22305Hamburg